Verordnung über die
Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien
und Akkumulatoren
(Batterieverordnung - BattVO) Vom 27. März 1998 (BGBl.
I S. 658)
Batterien
dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur
Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich
verpflichtet. Sie können
Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle
oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. im Kommunalen
Sammelstellen oder
im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können
Batterien auch per
Post an unsere Postanschrift zurücksenden.
Batterien oder Akkus,
die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten
Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe des
Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung des
Schadstoffes.
Cd
entspricht Cadmium
Pb entspricht Blei
Hg entspricht Quecksilber